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Neumann Pflanzen_Der Katalog 2019

503 PLANUNGSHILFEN 7. Nachbarschaftsrecht Mindestabstände für Bepflanzungen an der Grenze zum Nachbarn Bundesland: Abstand: Abstand: Baden-Württemberg: Hecken bis 1,8 m Höhe 0,5 m stark wachsende Obstbäume 4 m über 1,8 m Höhe entspr. der Mehrhöhe mittelgroße oder schmale Bäume wie größerer Abstand z.B. Birken und Erlen 4 m Beerenobst, Rosen, Ziersträucher, großwüchsige Bäume wie kleine Gehölze 0,5 m Kastanien, Linden, Nadelbäume 8 m schwach bis mittelstark wachsende Obstbäume bis 4 m Höhe 2 m über 4 m Höhe 3 m Innerorts verringern sich die genannten Abstände auf 1 m, 1,5 m, 2 m u. 6 m Bayern alle Bäume und Sträucher bis 2 m Höhe 0,5 m über 2 m Höhe 2 m Berlin stark wachsende Bäume, z.B. Linde, Rotbuche, Pappel, Sträucher 0,5 m Walnussbaum und Rosskastanie 3 m Hecken über 2 m 1 m andere Bäume 1,5 m Bis zu 2 m 0,5 m nichthochstämmige Obstbäume 1 m Brandenburg Bäume, Sträucher und Hecken mit über 2 m Wuchshöhe sonstige Bäume 4 m und Obstbäumen 2 m im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung 1/3 seiner Höhe ü. d. Erdboden Bremen Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen. Hamburg Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen. Hessen sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume, auf stark wachsender Unterlage 2 m wie z.B. Platanen, Rosskastanien oder Stieleichen 4 m Walnußsämlingsbäume 4 m stark wachsende Allee- und Parkbäume, stark wachsende Ziersträucher 0,5 m wie z. B. Kiefern oder Fichten 2 m Hecken bis 1,2 m Höhe 0,25 m alle übrigen Allee- und Parkbäume 1,5 m bis 2 m Höhe 0,5 m Obstbäume außer Kernobst und Süßkirschen über 2 m Höhe 0,75 m auf schwach wachsender Unterlage 1,5 m Mecklenburg-Vorpommern Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen. Ein Nachbarrechtsgesetz wird zur Zeit vorbereitet. Niedersachsen Grenzabstände für Bäume und Sträucher. Ausgenommen sind Hecken, die gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt werden können. Pflanzenhöhe bis 1,2 m Höhe 0,25 m 5 m Höhe 1,25 m 2 m Höhe 0,50 m 15 m Höhe 3 m 3 m Höhe 0,75 m über 15 m Höhe 8 m Nordrhein-Westfalen stark wachsende Bäume, außer Obstbäume 4 m stark wachsende Ziersträucher 1 m alle übrigen Bäume 2 m übrige Ziersträucher 0,5 m Obstbäume, z. B. Kernobst auf Brombeeren 1 m schwach 1 m übriges Beerenobst 0,5 m mittelstark 1,5 m Hecken bis 2 m Höhe 0,5 m stark wachsender Unterlage 2 m über 2 m Höhe 1 m Rheinland-Pfalz sehr stark wachsende Bäume, außer Obstbäume 4 m übrige Ziersträucher 0,5 m stark wachsende Bäume 2 m Brombeeren 1 m alle übrigen Bäume 1,5 m übriges Beerenobst 0,5 m Walnußsämlinge 4 m Hecken bis 1 m Höhe 0,25 m Kernobstbäume auf schwach 1,5 m 1, 5 m Höhe 0,5 m stark wachsender Unterlage 2 m über 1,5 m Höhe 0,75 m stark wachsende Ziersträucher 1 m Saarland Gleiche Regelung wie Rheinland Pfalz. Sachsen Hecken, Bäume und Sträucher innerhalb über 2 m Höhe 2 m im Zusammenhang bebauter Ortsteile Hecken, Bäume und Sträucher außerhalb bis 2 m Höhe 0,5 m im Zusammenhang bebauter Ortsteile 1 m Sachsen-Anhalt Hecken, Bäume und Sträucher bis 5 m Höhe 1,25 m 1,5 m Höhe 0,5 m 15 m Höhe 3 m 3 m Höhe 1 m über 15 m Höhe 6 m Schleswig-Holstein Jeder Teil von Bäumen, Sträuchern & Hecken (Anpflanzungen) über 1, 2 m Höhe: 1/3 der Höhe der Anpflanz. über dem Erdboden Thüringen sehr stark wachsende Bäume, außer Obst 4 m Walnußsämlinge 4 m stark wachsende Bäume 2 m stark wachsende Ziersträucher 1 m übrige Bäume 1 m übrige Ziersträucher 0,5 m Obstbäume mit starkem Wachstum 2 m Brombeeren 1 m Obstbäume mit schwachem Wachstum 1,5 m übriges Beerenobst 0,5 m


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