verschwiegen haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absen-dung
der Mängelanzeige.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten
ab Empfang der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich unter-richten.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Män-gelanzeige.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, sind Ge-währleistungsrechte
hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel nach
Ablauf der zwei Monate ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den
Mangel arglistig verschwiegen haben.
7. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Verbraucher im Falle
des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen
Erkrankung der Pflanze auch innerhalb von sechs Monaten nach Ge-fahrübergang
die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei
Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung sei-tens
des Verbrauchers eingetreten sind.
8. Erbringen wir gegenüber einem Kunden eine fällige Leistung nicht
oder nicht vertragsgemäß, so ist der Kunde ohne gesonderte Fristset-zung
berechtigt, von uns Schadensersatz zu verlangen, wenn wir die
Leistung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder besondere Um-stände
vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfer-tigen.
Wegen der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der
mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebes-serten
oder gelieferten mangelfreien Sache gelten die Beschränkun-gen
nach Abs. 5 dieses Abschnitts.
9. Soweit in diesem Abschnitt bezüglich offensichtlicher Mängel
nicht etwas anderes bestimmt wird, beträgt für Unternehmer die Ver-jährungsfrist
von Sachmängelgewährleistungsansprüchen ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
X I PATENTRECHTLICH UND SORTENRECHTLICH
GESCHÜTZTE SORTEN
Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten
Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt
sind, verpflichtet den Kunden, wenn er als Unternehmer anzusehen ist,
dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuver-kaufen,
die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen
Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kun-de,
der als Unternehmer anzusehen ist, verpflichtet sich, in den Fällen
der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegen-über
aufzuerlegen.
X I I HAFTUNGSBEGRENZUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschrän-kungen
gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen
Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 die-ses
Abschnitts gelten nicht:
Die Preise dieses Katalogs sind Nettopreise. Die gültige Mehrwertsteuer
wird jeweils hinzugerechnet.
Mit Erscheinen dieses Preisverzeichnisses verlieren alle bisherigen
ihre Gültigkeit. Der Katalog ist in Text und Ab bildungen sowie Aufbau
und Anordnung urheberrechtlich geschützt. Jeder Nachdruck –
auch auszugsweise – ist nicht gestattet.
© Blattwerk Hannover GmbH, Lägenfeldstr. 8 , 30952 Ronnenberg
– bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
– bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu
vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(Personenschäden),
– im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin verein-bart
wurde,
– im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder
das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme
eines Beschaffungsrisikos,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
– bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertrags-pflichten).
Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrläs-sige
Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel-mäßig
vertraut und vertrauen darf.
3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist die Haf-tung
von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren
und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverlet-zung
nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften auch nicht für Schä-den,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbeson-dere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn.
XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestim-mungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2 . Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließ-licher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Ge-richtsstand
in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhn-licher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ein-schließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil-weise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Rall Baumschulen e. K.
Sulzwiesenstraße 1
72800 Eningen
Telefon 07121-988598-0
Telefax 07121-988598-85
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Internet www.rall-baumschulen.de
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