128 BAUMSCHULEN HAAGE | FORSTPFLANZENKATALOG
rung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Recht-
zeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung
des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher
im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder
einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast
dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße
Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen
ist.
7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm
dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt
die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
9. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich
geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen
warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den
Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich
mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit
den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen
Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung
zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im
Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet
sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese
Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts
schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir
bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar
ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
§ 10 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaft licher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Die Preise in der zum Katalogs zugehörigen
Preisliste sind Netto preise. Die gültige Mehrwertsteuer
wird jeweils hinzugerechnet. Mit
Erscheinen eines neuen Preisverzeichnisses
verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
Der Katalog ist in Text und Abbildungen, sowie
Aufbau und Anordnung urheberrechtlich
geschützt. Jeder Nachdruck, auch auszugsweise,
ist nicht gestattet.
QUELLENVERZEICHNIS
• Burschl u. Huss (2003): Grundriß des Waldbaus:
Ein Leitfaden für Studium und Praxis. 3. Auflage.
Ulmer Verlag
• VDF (Hrsg.) (2011): Qualitätsfibel. Mindestanforderungen
zur Qualitäts-förderung bei
Anzucht und Versand von Forstpflanzen
• LWF (Hrsg.) (2002): Sorgfalt ent scheidet über
Pflanzerfolg! Merkblatt Nr. 4
• LWF (Hrsg.) (2005): Starke Wurzeln - Stabile
Wälder. Merkblatt Nr. 18
IMPRESSUM
Herausgeber Forstpflanzenkatalog ist ein Produkt
der Baumschulen Haage GmbH & Co. KG
Geschäftsführung Dr. Kristina Haage
Fotos Bernd Jaufmann, Hermann Haage,
Blattwerk Hannover GmbH,
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Druck Blattwerk Hannover GmbH,
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