BAUMSCHULEN HAAGE | FORSTPFLANZENKATALOG 53
HERKUNFTSGEBIETSKARTEN FORST LANDSCHAFTSGEHÖLZE LAUB | NADEL FORSTPFLANZEN LAUB | NADEL FORSTPFLANZEN-RATGEBER
7 KONTROLLE NACH FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ
| FOVG
In Deutschland fi nden wir Gebiete
mit unterschiedlichen natürlichen
Wachstumsvoraussetzungen.
So gibt es z.B. wüchsige Flachlandregionen
und Hochlagengebiete mit
extremer Schneebelastung.
Unsere Baumarten passen sich an
die jeweiligen Standort- und Klimabedingungen
an: Flachlandfi chten
bilden breite Kronen aus, Hochlagenfi
chten dagegen schmale
Kronen. Dadurch sind sie gut
angepasst an den vielen Schnee, der
durch die Wuchsform leicht von
den Ästen abrutschen kann.
Im Forstvermehrungsgutgesetz
(FoVG) ist geregelt, dass forstliches
Vermehrungsgut (Samen, Pfl anzteile
und Pfl anzen) spezielle Identifi
kationsnummern (Stammzertifi -
katsnummer und Registernummer)
benötigt, aus denen wichtige
Informationen über die Forst pfl anze
herausgelesen werden können (vgl.
9 Die Geburtsurkunde des Waldes).
Diese Nummern begleiten forstliches
Saatgut von der Ernte bis
zum Endabnehmer. So regelt das
FoVG, dass zum Beispiel keine
herkunftsfremden Tiefl agenfi chten
im Hochgebirge gepfl anzt werden.
Die Identität von forstlichem
Vermehrungsgut muss von der
Ernte über die Aufb ereitung, die
Lagerung und Anzucht bis hin zum
Endkunden lückenlos sichergestellt
werden. Als Forst pfl anzenbetrieb
garantieren wir Ihnen durch das
Pfl anzenetikett mit der aufgeführten
Stammzertifi katsnummer
und dem Registerzeichen die
Herkunfts sicherheit Ihrer
Forstpfl anzen.
Zur Sicherstellung und eindeutigen
Zuweisung der Pfl anzenidentität
führt das Amt für Saat- und Pfl anzgut
regelmäßige Kontrollen innerhalb
der Baumschulbetriebe durch.