Baumschulen Haage | Forstpfl anzenkatalog 145
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigma-chung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering-fügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer
Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; ande-renfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungs anspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absen-dung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Recht-zeitigkeit
der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten
nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung
bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaus-sagen
zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des
Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen
Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände
nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe
zurückzuführen ist.
7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach geschei-terter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
9. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschütz-ten
Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich
geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten
ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den
Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen
oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf
solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer
als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese
Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypi-schen,
unmittelbaren Durch schnitts schaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschrän-kungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechen-baren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
§ 10 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts-stand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaft licher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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wird jeweils hinzugerechnet.
Mit Erscheinen dieses Preisverzeich-nisses
verlieren alle bisherigen ihre
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Baumschulen Haage
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89340 Leipheim