503 PLANUNGSHILFEN
7. Nachbarschaftsrecht
Mindestabstände für Bepflanzungen an der Grenze zum Nachbarn
Bundesland: Abstand: Abstand:
Baden-Württemberg:
Hecken bis 1,8 m Höhe 0,5 m stark wachsende Obstbäume 4 m
über 1,8 m Höhe entspr. der Mehrhöhe mittelgroße oder schmale Bäume wie
größerer Abstand z.B. Birken und Erlen 4 m
Beerenobst, Rosen, Ziersträucher, großwüchsige Bäume wie
kleine Gehölze 0,5 m Kastanien, Linden, Nadelbäume 8 m
schwach bis mittelstark
wachsende Obstbäume bis 4 m Höhe 2 m
über 4 m Höhe 3 m Innerorts verringern sich die genannten Abstände auf 1 m, 1,5 m, 2 m u. 6 m
Bayern
alle Bäume und Sträucher
bis 2 m Höhe 0,5 m über 2 m Höhe 2 m
Berlin
stark wachsende Bäume, z.B. Linde, Rotbuche, Pappel, Sträucher 0,5 m
Walnussbaum und Rosskastanie 3 m Hecken über 2 m 1 m
andere Bäume 1,5 m Bis zu 2 m 0,5 m
nichthochstämmige Obstbäume 1 m
Brandenburg
Bäume, Sträucher und Hecken mit über 2 m Wuchshöhe sonstige Bäume 4 m
und Obstbäumen 2 m im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung 1/3 seiner Höhe
ü. d. Erdboden
Bremen
Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen.
Hamburg
Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen.
Hessen
sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume, auf stark wachsender Unterlage 2 m
wie z.B. Platanen, Rosskastanien oder Stieleichen 4 m Walnußsämlingsbäume 4 m
stark wachsende Allee- und Parkbäume, stark wachsende Ziersträucher 0,5 m
wie z. B. Kiefern oder Fichten 2 m Hecken bis 1,2 m Höhe 0,25 m
alle übrigen Allee- und Parkbäume 1,5 m bis 2 m Höhe 0,5 m
Obstbäume außer Kernobst und Süßkirschen über 2 m Höhe 0,75 m
auf schwach wachsender Unterlage 1,5 m
Mecklenburg-Vorpommern
Es bestehen keine Mindestabstände für Pflanzen. Ein Nachbarrechtsgesetz wird zur Zeit vorbereitet.
Niedersachsen
Grenzabstände für Bäume und Sträucher. Ausgenommen sind Hecken, die gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt werden können.
Pflanzenhöhe bis 1,2 m Höhe 0,25 m 5 m Höhe 1,25 m
2 m Höhe 0,50 m 15 m Höhe 3 m
3 m Höhe 0,75 m über 15 m Höhe 8 m
Nordrhein-Westfalen
stark wachsende Bäume, außer Obstbäume 4 m stark wachsende Ziersträucher 1 m
alle übrigen Bäume 2 m übrige Ziersträucher 0,5 m
Obstbäume, z. B. Kernobst auf Brombeeren 1 m
schwach 1 m übriges Beerenobst 0,5 m
mittelstark 1,5 m Hecken bis 2 m Höhe 0,5 m
stark wachsender Unterlage 2 m über 2 m Höhe 1 m
Rheinland-Pfalz
sehr stark wachsende Bäume, außer Obstbäume 4 m übrige Ziersträucher 0,5 m
stark wachsende Bäume 2 m Brombeeren 1 m
alle übrigen Bäume 1,5 m übriges Beerenobst 0,5 m
Walnußsämlinge 4 m Hecken bis 1 m Höhe 0,25 m
Kernobstbäume auf schwach 1,5 m 1, 5 m Höhe 0,5 m
stark wachsender Unterlage 2 m über 1,5 m Höhe 0,75 m
stark wachsende Ziersträucher 1 m
Saarland
Gleiche Regelung wie Rheinland Pfalz.
Sachsen
Hecken, Bäume und Sträucher innerhalb über 2 m Höhe 2 m
im Zusammenhang bebauter Ortsteile Hecken, Bäume und Sträucher außerhalb
bis 2 m Höhe 0,5 m im Zusammenhang bebauter Ortsteile 1 m
Sachsen-Anhalt
Hecken, Bäume und Sträucher bis 5 m Höhe 1,25 m
1,5 m Höhe 0,5 m 15 m Höhe 3 m
3 m Höhe 1 m über 15 m Höhe 6 m
Schleswig-Holstein
Jeder Teil von Bäumen, Sträuchern & Hecken (Anpflanzungen) über 1, 2 m Höhe: 1/3 der Höhe der Anpflanz. über dem Erdboden
Thüringen
sehr stark wachsende Bäume, außer Obst 4 m Walnußsämlinge 4 m
stark wachsende Bäume 2 m stark wachsende Ziersträucher 1 m
übrige Bäume 1 m übrige Ziersträucher 0,5 m
Obstbäume mit starkem Wachstum 2 m Brombeeren 1 m
Obstbäume mit schwachem Wachstum 1,5 m übriges Beerenobst 0,5 m